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RLT Hygiene AC

Häufige Fragen – RLT-Hygieneinspektion

Wie oft muss meine RLT-Anlage hygieneinspektiert werden?

Anlagen ohne Luftbefeuchtung müssen alle drei Jahre, Anlagen mit Luftbefeuchtung alle zwei Jahre nach VDI 6022 hygieneinspektiert werden. In sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen können kürzere Intervalle vereinbart sein. Die genauen Fristen legt der Sachkundige in der Risikobewertung fest.

Was ist der Unterschied zwischen Erstinspektion und Wiederholungsinspektion?

Die Hygieneerstinspektion (Kategorie A) wird vor der ersten Inbetriebnahme einer neuen RLT-Anlage durchgeführt. Sie prüft, ob die Anlage hygienisch einwandfrei ausgeführt wurde. Die Wiederholungsinspektion (Kategorie B) wird turnusgemäß wiederholt und prüft den laufenden Hygienezustand der Anlage im Betrieb.

Was kostet eine Hygieneinspektion nach VDI 6022?

Die Kosten hängen von der Größe und Komplexität der Anlage ab. Ein kleines Zentralgerät in einem Bürogebäude ist schneller inspiziert als eine Großanlage mit mehreren Filterstufen und Befeuchtung. Werden mehrere Anlagen an einem Standort gleichzeitig inspiziert, können Synergien genutzt werden. Für ein konkretes Angebot werden die Anlagedaten benötigt.

Bin ich als Betreiber verpflichtet, die Hygieneinspektion durchführen zu lassen?

Die VDI 6022 ist keine gesetzliche Vorschrift, gilt aber als anerkannte Regel der Technik. In vielen Ausschreibungen und Mietverträgen ist die Einhaltung der VDI 6022 verpflichtend vorgeschrieben. Bei Gerichtsverfahren und Versicherungsfällen wird die VDI 6022 als Maßstab herangezogen. Betreiber sollten daher die Hygieneinspektion nachweislich durchführen lassen.

Was passiert, wenn bei der Inspektion Mängel festgestellt werden?

Mängel werden im Inspektionsbericht dokumentiert und nach Dringlichkeit klassifiziert. Kategorie-1-Mängel müssen sofort behoben werden. Der Betreiber ist für die fristgerechte Mängelbeseitigung verantwortlich. Bei schwerwiegenden hygienischen Mängeln kann der Weiterbetrieb der Anlage untersagt werden.

Muss bei jeder Inspektion eine mikrobiologische Untersuchung durchgeführt werden?

Nein, eine mikrobiologische Untersuchung ist nicht bei jeder Inspektion zwingend. Sie ist angezeigt bei Verdacht auf mikrobielle Belastung, bei Anlagen mit Befeuchtung, in sensiblen Bereichen und nach der ersten Inbetriebnahme. Der Sachkundige entscheidet im Einzelfall, ob eine mikrobiologische Untersuchung erforderlich ist.

Was ist der Unterschied zwischen Hygieneinspektion und Wartung?

Die Wartung dient der Aufrechterhaltung der technischen Betriebsbereitschaft (Filterwechsel, Funktionsprüfung). Die Hygieneinspektion prüft und bewertet den Hygienezustand der Anlage unabhängig vom technischen Zustand. Beide Maßnahmen sind erforderlich und ergänzen sich. Die Wartung erfolgt in kürzeren Intervallen als die Hygieneinspektion.

Wer darf eine VDI-6022-Hygieneinspektion durchführen?

Hygieneinspektionen nach VDI 6022 dürfen nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Die erforderlichen Qualifikationen sind in VDI 6022 Blatt 4 definiert. Neben lüftungstechnischem Fachwissen sind Kenntnisse in Hygiene, Mikrobiologie und Messtechnik sowie eine spezifische VDI-6022-Schulung erforderlich.