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RLT Hygiene AC

Mikrobiologische Untersuchung – Luftkeime und Abklatsch

Die mikrobiologische Untersuchung ergänzt die Hygieneinspektion um objektive Messwerte. Sie macht den mikrobiologischen Zustand einer RLT-Anlage sichtbar und deckt hygienische Belastungen auf, die bei der reinen Sichtprüfung verborgen bleiben.

Abklatschproben von Oberflächen

Bei der Abklatschprobe wird ein Nährmediumträger auf die Oberfläche gedrückt und anschließend im Labor bebrütet, damit die gewachsenen Kolonien ausgezählt und differenziert werden können. Die Proben werden an den luftführenden Flächen entnommen, bevorzugt an kritischen Stellen wie Befeuchterkammern, Kondensatwannen und Filterrahmen. Im Klinikum Aachen sind regelmäßige Abklatschproben in den Lüftungsanlagen der Intensivstationen vorgeschrieben.

Luftkeimmessung

Die Luftkeimsammlung nutzt einen Luftkeimsammler, der ein definiertes Luftvolumen über einem Nährmedium ansaugt. Gemessen wird in Zuluft, Abluft und gegebenenfalls Raumluft, angegeben werden die Ergebnisse in koloniebildenden Einheiten pro Kubikmeter (KBE/m³). Die Bewertung folgt den Richtwerten der VDI 6022.

Schimmelpilze und Bakterien

Die Proben werden auf unterschiedliche Mikroorganismen hin ausgewertet. Schimmelpilze und Hefen kultiviert man auf speziellen Nährmedien, Bakterien werden auf Standard-II-Agar nachgewiesen. Bei besonderen Fragestellungen – etwa in der Lebensmittelindustrie oder im Krankenhaus – sind gezielte Untersuchungen auf bestimmte Keime wie Legionellen oder Pseudomonas möglich.

Bewertung der Ergebnisse

Für die mikrobiologische Belastung von RLT-Anlagen nennt die VDI 6022 Orientierungswerte. Eine erhöhte Keimzahl kann auf mangelnde Wartung, feuchte Stellen oder stehendes Wasser hindeuten. Zusammen mit der Sichtprüfung erlaubt die Mikrobiologie eine fundierte Hygienebewertung und die Festlegung konkreter Maßnahmen.

Wann ist eine mikrobiologische Untersuchung erforderlich?

Nicht jede Hygieneinspektion verlangt zwingend eine mikrobiologische Untersuchung. Angezeigt ist sie bei Verdacht auf mikrobielle Belastung, nach Wasserschäden an der Anlage, bei Geruchsbelästigungen, in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie bei Anlagen mit Luftbefeuchtung. Die Entscheidung trifft der Sachkundige im Rahmen der Risikobewertung.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine RLT-Hygieneinspektionen, Hygieneerst- oder Wiederholungsinspektionen sowie mikrobiologische Untersuchungen durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Hygieneinspektionen und sämtliche Prüfleistungen erfolgen ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.

Häufige Fragen zur mikrobiologischen Untersuchung

Wann ist eine mikrobiologische Untersuchung angezeigt?

Sie ist vor allem bei Anlagen mit Luftbefeuchtung, in sensiblen Bereichen, nach Wasserschäden oder bei Verdacht auf mikrobielle Belastung sinnvoll. Ob sie erforderlich ist, entscheidet der Sachkundige im Einzelfall.

Welche Proben werden in der RLT-Anlage genommen?

Typisch sind Luftkeimmessungen in Zu- und Abluft, Oberflächenabklatsche an Kanälen, Wärmeübertragern und Befeuchtern sowie je nach Anlage Wasserproben aus Befeuchtungssystemen.

Auf welche Keime wird untersucht?

Untersucht wird auf allgemeine Keimzahl sowie gezielt auf hygienisch relevante Mikroorganismen wie Schimmelpilze; bei befeuchteten Systemen kommen Legionellen in Betracht. Umfang und Parameter legt der Sachkundige fest.

Wie werden die Ergebnisse bewertet?

Zur Einordnung dienen die Orientierungswerte der VDI 6022. Erhöhte Werte können auf mangelnde Wartung, Feuchtigkeit oder stehendes Wasser hinweisen und werden zusammen mit der Sichtprüfung bewertet.

Ist eine mikrobiologische Untersuchung bei jeder Inspektion Pflicht?

Nein. Sie ist nicht bei jeder Hygieneinspektion zwingend, sondern richtet sich nach Anlagentyp, Nutzung und Befund. Eine pauschale Vorgabe gibt es nicht.