RLT-Hygieneinspektion Aachen – VDI 6022
Raumlufttechnische Anlagen müssen regelmäßig hygieneinspektiert werden. Die VDI 6022 schreibt die Hygieneerstinspektion vor Inbetriebnahme und die wiederkehrende Wiederholungsinspektion für alle RLT-Anlagen vor – von Bürogebäuden in der Aachener Innenstadt bis zu Produktionshallen im Industriegebiet Aachen-Rothe Erde.
Anforderungen der VDI 6022
Die VDI 6022 definiert die Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen und -Geräte. Sie gilt für alle Anlagen, die der Beeinflussung der Raumluftqualität dienen. Ziel ist der Schutz der Nutzer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch verunreinigte Lüftungsanlagen. Die Richtlinie ist als anerkannte Regel der Technik in vielen Ausschreibungen und behördlichen Vorgaben verbindlich referenziert.
Umfang der Hygieneinspektion
Die Hygieneinspektion umfasst die Sichtprüfung aller Anlagenkomponenten, die Beurteilung des Hygienezustands, die Prüfung der Wartungsdokumentation und gegebenenfalls die Entnahme von Abklatsch- oder Luftkeimproben. Die Inspektion erfolgt nach den Prüfkategorien A und B der VDI 6022 Blatt 1.
Prüfkategorien nach VDI 6022
Die Richtlinie unterscheidet zwischen der Erstinspektion (Kategorie A) und der Wiederholungsinspektion (Kategorie B). Die Erstinspektion ist vor der ersten Inbetriebnahme erforderlich. Die Wiederholungsinspektion wird in Intervallen von in der Regel zwei bis drei Jahren durchgeführt. Die genauen Fristen richten sich nach Nutzungsart und Anlagenkomplexität.
Betroffenheit in Aachen
In Aachen betrifft die VDI 6022 eine Vielzahl von Gebäuden: Büro- und Verwaltungsgebäude entlang der Turmstraße und am Europaplatz, Einkaufszentren im Gewerbegebiet Aachen-Brand, Kliniken und Pflegeeinrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie Industriebetriebe in Aachen-Rothe Erde und im Avantis-Park.
Rechtliche Bedeutung
Die VDI 6022 ist keine gesetzliche Vorschrift, wird aber als Stand der Technik bei Gerichtsverfahren und Versicherungsfragen herangezogen. Betreiber von RLT-Anlagen müssen die Einhaltung der Hygieneanforderungen nachweisen können. Bei Verstößen drohen haftungsrechtliche Konsequenzen und Versicherungsausschlüsse.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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