VDI 6022 – Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen
Die VDI-Richtlinie 6022 ist das maßgebliche Regelwerk für die Hygiene raumlufttechnischer Anlagen in Deutschland. Sie formuliert Anforderungen an Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von RLT-Anlagen und legt die Prüfverfahren für Hygieneinspektionen fest.
Aufbau der Richtlinie
Die VDI 6022 gliedert sich in mehrere Blätter: Blatt 1 behandelt die Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen und -Geräte, Blatt 1.1 die Anforderungen an Prüfgeräte, Blatt 2 die Vorgaben an Herstellung und Einbau, Blatt 3 die Reinigung von RLT-Anlagen und Blatt 4 die Qualifikationsanforderungen an das Personal.
Hygiene-Erstinspektion
Die Erstinspektion findet vor der ersten Inbetriebnahme statt. Sie prüft, ob die Anlage den Planungsvorgaben entspricht und die Hygieneanforderungen baulich erfüllt sind – dazu zählen die Beurteilung der Reinigbarkeit aller Komponenten, das Vorhandensein von Revisionsöffnungen und die bauliche Ausführung der Luftführung. Im Gewerbepark Aachen-Oberforstbach sind solche Erstinspektionen vor dem Bezug neuer Bürogebäude Standard.
Wiederholungsinspektion
Die Wiederholungsinspektion kehrt in regelmäßigen Abständen wieder. Die Prüffrist beträgt für Anlagen ohne Befeuchtung in der Regel drei Jahre, mit Befeuchtung zwei Jahre. Bei Nutzungsänderungen, baulichen Eingriffen oder Beanstandungen kann eine vorgezogene Inspektion nötig sein. Über eine Risikobewertung lassen sich die Fristen verkürzen oder verlängern.
Kategorie A und B – Qualifikation des Personals
Die VDI 6022 unterscheidet in Blatt 4 die Qualifikationsstufen der Personen, die mit Hygieneinspektionen, Hygienekontrollen, Wartung und Reinigung befasst sind. Die Kategorien beziehen sich auf die fachliche Qualifikation der ausführenden Person – nicht auf den Anlagentyp und nicht auf den Zeitpunkt der Inspektion. Kategorie A steht für die weitergehende Qualifikation (berechtigt zur Hygieneinspektion und fachlichen Verantwortung, einschließlich Beurteilung, Probenahme, Bewertung sowie Erstellung und Freigabe von Prüfberichten). Kategorie B umfasst die Qualifikation für abgegrenzte Tätigkeiten wie Hygienekontrollen, Wartung und Reinigung im jeweils zugeordneten Umfang.
Dokumentationspflicht
Jede Hygieneinspektion ist in einem Inspektionsbericht festzuhalten. Er enthält die Anlagenbeschreibung, die Prüfergebnisse, festgestellte Mängel, Empfehlungen und die Fristsetzung für die nächste Inspektion. Für die Aufbewahrung ist der Betreiber verantwortlich; bei Behördenanfragen müssen die Berichte vorgelegt werden können.
Qualifikation des Inspektionspersonals
Hygieneinspektionen nach VDI 6022 dürfen ausschließlich von qualifiziertem Personal ausgeführt werden. Blatt 4 definiert die nötigen Kenntnisse: Lüftungstechnik, Hygiene, Mikrobiologie und Messtechnik sowie eine spezifische Schulung nach VDI 6022. Die Qualifikation muss nachweisbar dokumentiert sein.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
Anfrage sendenHäufige Fragen zur VDI 6022
Was regelt die VDI 6022?
Die Richtlinie beschreibt die hygienischen Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte: Planung, Ausführung, Betrieb, Wartung, Inspektion und Dokumentation. Ziel ist, Nutzer vor gesundheitlichen Risiken durch belastete Raumluft zu schützen.
Ist die VDI 6022 gesetzlich verpflichtend?
Sie ist keine gesetzliche Vorschrift, gilt aber als anerkannte Regel der Technik und wird vor Gericht sowie in Ausschreibungen und Mietverträgen regelmäßig als Maßstab herangezogen.
Was bedeuten die Kategorien A und B?
Die Kategorien beschreiben die Qualifikation des Personals, nicht den Anlagentyp. Kategorie A deckt die umfassendere Tätigkeit inklusive Beurteilung, Probenahme und Prüfbericht ab, Kategorie B abgegrenzte Tätigkeiten wie Hygienekontrollen und Wartung.
Welche Fristen nennt die VDI 6022?
Die Richtlinie gibt keine für alle Anlagen einheitliche Frist vor. Der Turnus folgt aus der Einstufung der Anlage, der Nutzung und einer etwaigen Befeuchtung; häufig liegen die Abstände bei zwei bis drei Jahren.
Muss die VDI 6022 in Ausschreibungen berücksichtigt werden?
In vielen Ausschreibungen und Verträgen wird die Einhaltung der VDI 6022 verbindlich gefordert. Betreiber sollten daher die Hygieneinspektion nachweisbar durchführen lassen und die Berichte aufbewahren.