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RLT Hygiene AC

Wiederholungsinspektion – turnusgemäße Prüfung

RLT-Anlagen unterliegen nach VDI 6022 der wiederkehrenden Hygieneinspektion. Die Wiederholungsinspektion stellt sicher, dass die Anlage über ihren gesamten Lebenszyklus den Hygieneanforderungen genügt. Die Prüffristen richten sich nach Anlagenart und Nutzungsprofil.

Prüffristen und Intervalle

Die VDI 6022 sieht folgende Fristen vor: Anlagen ohne Befeuchtung alle drei Jahre, Anlagen mit Befeuchtung alle zwei Jahre. Werden bei einer Inspektion Mängel festgestellt, kann eine Verkürzung des Intervalls angezeigt sein. Die Fristen gelten als Mindestanforderung; kürzere Abstände können branchenspezifisch vereinbart sein. Für die Gewerbebauten im Avantis-Park gelten diese Fristen für sämtliche Lüftungszentralen.

Inspektionsumfang

Zur Wiederholungsinspektion gehören die Sichtprüfung aller Komponenten auf Verschmutzung, Korrosion und Beschädigung, die Prüfung von Filtern und Filterdichtsitzen, die Kontrolle des Kondensatablaufs, die Beurteilung der Luftbefeuchtung und die Durchsicht der Wartungsunterlagen. Bei Bedarf werden Abklatsch- oder Luftkeimproben entnommen.

Mängeldokumentation und -verfolgung

Festgestellte Mängel werden im Bericht dokumentiert und nach Dringlichkeit eingestuft: Kategorie-1-Mängel erfordern sofortige Behebung, Kategorie-2-Mängel mittelfristige Beseitigung und Kategorie-3-Mängel stellen Verbesserungsempfehlungen dar. Für die fristgerechte Mängelbeseitigung ist der Betreiber verantwortlich.

Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen

Die Berichte der Wiederholungsinspektion sind die zentralen Nachweise für die Einhaltung der Betreiberpflichten. Sie werden von Gewerbeaufsichtsämtern, Gesundheitsämtern und im Schadensfall von Versicherern angefordert. Eine lückenlose Dokumentation ist deshalb unerlässlich – fehlende Nachweise können zu Versicherungsausschlüssen führen.

Turnusüberwachung durch den Betreiber

Für die Einhaltung der Prüffristen ist der Betreiber zuständig. Eine Turnusüberwachung, etwa über ein Gebäudeleitsystem oder ein CAFM-System, hilft, Fristüberschreitungen zu vermeiden. Die Terminierung der Wiederholungsinspektion sollte frühzeitig erfolgen, um die Verfügbarkeit des Sachkundigen sicherzustellen.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine RLT-Hygieneinspektionen, Hygieneerst- oder Wiederholungsinspektionen sowie mikrobiologische Untersuchungen durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Hygieneinspektionen und sämtliche Prüfleistungen erfolgen ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.

Häufige Fragen zur Wiederholungsinspektion

In welchen Abständen ist die Wiederholungsinspektion fällig?

Die Fristen ergeben sich aus der Anlageneinstufung nach VDI 6022, der Nutzungsart und einer etwaigen Befeuchtung. Häufig liegen sie bei zwei bis drei Jahren, in sensiblen Bereichen können kürzere Intervalle vereinbart sein.

Was wird bei der Wiederholungsinspektion geprüft?

Geprüft werden der Hygienezustand der Komponenten, die Filterstufen, die Befeuchtung, der Kondensatablauf sowie der Innenzustand der Kanäle. Bei Auffälligkeiten werden zusätzliche Proben entnommen.

Wer überwacht die Einhaltung der Prüffristen?

Verantwortlich ist der Betreiber der Anlage. Eine Turnusüberwachung, etwa über ein Gebäudeleitsystem oder ein CAFM-System, hilft, Fristüberschreitungen frühzeitig zu erkennen.

Worin liegt der Unterschied zur Erstinspektion?

Die Erstinspektion prüft eine Anlage vor der ersten Inbetriebnahme und liefert den Referenzzustand. Die Wiederholungsinspektion knüpft daran an und kontrolliert den Hygienezustand im laufenden Betrieb; ihr Umfang ist häufig schlanker.

Sind die Prüfberichte gegenüber Behörden vorzulegen?

Die Berichte dienen als Nachweis der Betreiberpflichten und werden auf Anfrage von Aufsichts- oder Gesundheitsämtern angefordert. Eine lückenlose Dokumentation der Inspektionen ist daher ratsam.