Wiederholungsinspektion – turnusgemäße Prüfung
RLT-Anlagen unterliegen der wiederkehrenden Hygieneinspektion nach VDI 6022. Die Wiederholungsinspektion stellt sicher, dass die Anlage über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg den Hygieneanforderungen entspricht. Die Prüffristen richten sich nach der Anlagenart und dem Nutzungsprofil.
Prüffristen und Intervalle
Die VDI 6022 legt die folgenden Prüffristen fest: Anlagen ohne Befeuchtung – alle drei Jahre; Anlagen mit Befeuchtung – alle zwei Jahre. Werden bei einer Inspektion Mängel festgestellt, kann eine Verkürzung des Intervalls angezeigt sein. Die Fristen sind Mindestanforderungen; kürzere Intervalle können branchenspezifisch vereinbart sein. Für die Gewerbebauten im Avantis-Park gelten diese Fristen für sämtliche Lüftungszentralen.
Inspektionsumfang
Die Wiederholungsinspektion umfasst die Sichtprüfung aller Anlagenkomponenten auf Verschmutzung, Korrosion und Beschädigung, die Prüfung der Filter und Filterdichtsitze, die Kontrolle des Kondensatablaufs, die Beurteilung der Luftbefeuchtung und die Prüfung der Wartungsdokumentation. Bei Bedarf werden Abklatsch- oder Luftkeimproben entnommen.
Mängeldokumentation und -verfolgung
Festgestellte Mängel werden im Inspektionsbericht dokumentiert und nach Dringlichkeit klassifiziert. Mängel der Kategorie 1 erfordern eine sofortige Behebung, Kategorie-2-Mängel eine mittelfristige Beseitigung und Kategorie-3-Mängel eine Verbesserungsempfehlung. Der Betreiber ist für die fristgerechte Mängelbeseitigung verantwortlich.
Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen
Die Inspektionsberichte der Wiederholungsprüfung sind die zentralen Nachweisdokumente für die Einhaltung der Betreiberpflichten. Sie werden bei Gewerbeaufsichtsämtern, Gesundheitsämtern und im Schadensfall von Versicherern angefordert. Eine lückenlose Dokumentation aller Wiederholungsinspektionen ist daher unerlässlich. Fehlende Nachweise können zu Versicherungsausschlüssen führen.
Turnusüberwachung durch den Betreiber
Der Betreiber ist für die Einhaltung der Prüffristen verantwortlich. Eine Turnusüberwachung, etwa durch ein Gebäudeleitsystem oder ein CAFM-System, hilft, Fristüberschreitungen zu vermeiden. Die Terminierung der Wiederholungsinspektion sollte frühzeitig erfolgen, um die Verfügbarkeit des Sachkundigen sicherzustellen.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
Anfrage senden